Wärmeplanung
Kommunale Wärmeplanung für Staßfurt liegt im Entwurf vor
Die erarbeitete kommunale Wärmeplanung hat das Ziel, gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen eine nachhaltige, treibhausgasneutrale und wirtschaftlich zukunftssichere Wärmeversorgung zu gestalten. Aus der Bestandsanalyse und den Potenzialen wurden möglichen Optionen und Technologien für die Wärmeerzeugung vor Ort geprüft und Lösungen für die Wärmewende für Staßfurt erarbeitet.
Für Entscheidungen der Wärmeversorgung im Bestand wurden Versorgungsgebiete nach der wahrscheinlichsten Eignung für zentrale (leitungsgebundene Fernwärme) und dezentrale Lösungen unterschieden. Für diese Gebiete wurden Versorgungslösungen identifiziert und Maßnahmen zur Begleitung und Umsetzung der Akteure erarbeitet. Entscheidungen der Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen in Ihrer Wärmeversorgung sollen damit unterstützt und eine langfristige Wende in der Wärmeversorgung zu einer zukunftssicheren und wirtschaftlich tragfähigen Umsetzung angestoßen und begleitet werden.
Für Bürgerinnen und Bürger und alle weiteren interessierten Akteure wird die Wärmeplanung vom Zeitraum vom 19. Dezember 2025 bis einschließlich 30. Januar 2026 ausgelegt. Damit wird jeder und jedem Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben.
Wichtiger Hinweis: Der Wärmeplan ist zunächst eine strategische Planung ohne rechtliche Außenwirkung. Die 65%-Regel (aus erneuerbaren Energien erzeugte Wärme) des Gebäudeenergiegesetzes (§71 GEG, Abs. 1) tritt dadurch nicht automatisch in Kraft. Dafür ist, nach §71 GEG, Abs. 8, eine verbindliche Gebietsausweisung zum Neu- oder Ausbau von Wärmenetzen durch einen separaten Beschluss erforderlich.
- Öffentliche Abschlusspräsentation/Bürgerinformationsveranstaltung -
Alle Interessierten sind zur Abschlusspräsentation der „Kommunalen Wärmeplanung Staßfurt“ eingeladen, die am 13. Januar 2026 um 18 Uhr im Haus am See, Rathausstraße 1 in Staßfurt stattfindet.
Im Mittelpunkt der Veranstaltung stehen die zentralen Ergebnisse der Wärmeplanung sowie die erarbeiteten Maßnahmen zur Umsetzung in Staßfurt.
Für konkretere Fragen zum Thema „Dezentrale Wärmeversorgung von privaten Haus- und Wohnungseigentümern und Vermietern“ stehen die Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt (LENA) und die Energieberatung der Verbraucherzentrale während der Veranstaltung für Fragen bereit.
- Öffentliche Auslage und Beteiligung der Bürger sowie Stellungnahmen -
Es wird jeder und jedem Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.
Die Veröffentlichung des Entwurfs erfolgt im Zeitraum vom 19. Dezember 2025 bis einschließlich 30. Januar 2026 (Auslegungsfrist) auf der Homepage der Stadt und dem Beteiligungsportal des Landes Sachsen-Anhalt
Eine Einsichtnahme während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung sowie nach telefonischer Terminabsprache, unter der Telefonnummer 03925 981-262 oder 03925 981-265, ist ebenso möglich.
Hinweise zu Stellungnahmen zum Entwurf des Wärmeplans:
Es wird darauf hingewiesen,
- dass Stellungnahmen während der Dauer der Auslegungsfrist auf dem Beteiligungsportal abgegeben werden können,
- dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen unter Angabe des Namens und der postalischen Adresse an: klima@stassfurt.de
Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch schriftlich an den Bürgermeister, zweckmäßig an:
Salzstadt Staßfurt
Fachbereich II / Fachdienst 61
Planung, Umwelt und Liegenschaften
Hohenerxlebener Straße 12
39418 Staßfurt
oder während der Dienststunden im Fachdienst 61 zur Niederschrift vorgebracht werden, - dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Wärmeplan unberücksichtigt bleiben können.
Datenschutzinformation
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1 c EU-DSGVO (Einholen der Stellungnahmen) werden die Daten im Rahmen des Verfahrens nur für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht den Stellungnehmenden gegenüber genutzt.
Förderdetails
Titel: Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für die Stadt Staßfurt
Laufzeit des Vorhabens: 01.10.2024 - 31.03.2026 (Verlängerung bewilligt am 12.09.2025)
Beteiligte Partner: Megawatt GmbH
Förderkennzeichen: 67K29209
Ziel: Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für die Stadt Staßfurt
Förderer: Bundesministerium Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Vorhaben: Kommunale Wärmeplanung Staßfurt. Dafür wird:
- eine Bestandsanalyse erstellt,
- Potentiale der erneuerbaren Energien zur Wärmeversorgung analysiert und
- daraus Maßnahmen zur Wärmewende abgeleitet.
Bürger:innen werden über die Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung über verschiedene Medien und in einer öffentlichen Veranstaltung informiert.

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.
www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie
Fragen und Antworten zur kommunalen Wärmeplanung
Die Kommunale Wärmeplanung ermöglicht eine detaillierte Bestands- und Potenzialanalyse als Grundlage für die Planung und Umsetzung von Maßnahmen, die auf erneuerbare Energien setzen. Eine strategische Planung der zukünftigen Wärmeversorgung schafft erst die Möglichkeit, regionale Potenziale zu nutzen und sie in Form eines ganzheitlichen Vorgehens für das Gemeindegebiet langfristig zu optimieren.
Die kommunale Wärmeplanung (KWP) ist ein strategisches Planungsinstrument für Kommunen, das darauf abzielt, die nachhaltigste und kosteneffizienteste Wärmeversorgung zu ermitteln und zu gestalten.
- Die KWP hilft dabei, die Wärmeversorgungsstruktur und die Wärmenachfrage detailliert zu analysieren und räumlich darzustellen.
- Sie ist die Grundlage für die Umstellung der Wärmeversorgung auf erneuerbare Energien und unvermeidbare Abwärme.
- Ein zentrales Ziel der KWP ist es, den besten und kosteneffizientesten Weg zu einer klimafreundlichen Wärmeversorgung zu finden.
- Diese Planung ist entscheidend für die Erreichung von Klimazielen und die Förderung nachhaltiger Energienutzung auf lokaler Ebene.
Die kommunale Wärmeplanung ist ein wichtiges strategisches Planungsinstrument für eine Kommune. Auf der Basis einer detaillierten Bestands- und Potenzialanalyse werden die Wärmeversorgungsstruktur und die Wärmenachfrage räumlich dargestellt. Dies bildet die Grundlage für die Planung und Umsetzung kurz-, mittel- und langfristiger Maßnahmen auf der Basis erneuerbarer Energien.
Die Wärmeplanung auf kommunaler Ebene kann in drei Ebenen unterteilt werden:
- Kommunale Wärmeplanung als strategische Planungsebene
- Kommunale Wärmeplanung im Sinne einer konkretisierenden Umsetzungsplanung
- Detailplanungsebene
Um die Wärmeplanung erfolgreich umzusetzen, sollten alle relevanten Akteure einbezogen werden, einschließlich der Kommunalverwaltungen, politischer Gremien und der Öffentlichkeit.
Der Stadtrat wird einen Grundsatzbeschluss fassen, mit dem die Politik sich über kurz oder lang zur Umsetzung verpflichtet.
Die Bürger:innen werden von Anfang an umfassend über die Vorbereitung und Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung informiert. Sie sind es, die ihre Häuser und Wohnungen später an neue Heizsysteme anschließen lassen müssen.
- Die Bestandsaufnahme des aktuellen Wärmebedarfs- und Verbrauchs und der daraus resultierenden Treibhausgas-Emissionen, einschließlich der Informationen unter anderem zu den vorhandenen Gebäudetypen und den Baualtersklassen, der Versorgungsstruktur aus Gas- und Wärmenetzen und
Heizzentralen. - Die Ermittlung der Potenziale zur Energieeinsparung für Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme sowie Erhebung der lokal verfügbaren Potenziale für erneuerbare Energien und Abwärme-Speichern. Außerdem sollte die Beheizungsstruktur der Wohn- und Nichtwohngebäude ermittelt werden.
- Ein Szenario, um den zukünftigen Wärmebedarf decken zu können.
- Maßnahmen - und Umsetzungspläne nach Priorisierung und Zeitplan.
