Stadt Staßfurt - BürgerService - Einwohner- und Meldewesen

Öffnungszeiten

Montag 09.00 - 12.00 Uhr
Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr

Anschrift
Postanschrift Stadt Staßfurt - Fachbereich I + II usw.
Steinstr. 38
39418Staßfurt

Kontakt

Telefon:
03925 981 193
Telefon:
03925 981 470
Fax:
03925 981 474
EGVP:
govello-1265871983051-000207723

Personalausweis beantragen neu wegen Namensänderung bei Heirat

Leistungsbeschreibung

Wenn sich Ihr Name nach einer Eheschließung geändert hat, ist der Personalausweis (wegen falscher Namensangabe) ungültig und Sie müssen einen neuen beantragen.

Ausnahme: Es liegt ein gültiger Reisepass mit dem neuen Namen vor.

Voraussetzungen

Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Eheurkunde
  • gültiger Reisepass oder Geburtsurkunde,
  • ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel).

Welche Gebühren fallen an?

  • für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren: EUR 28,80
  • für Antragsteller unter 24 Jahren: EUR 22,80
  • für den 1. Personalausweis für Kinder und Jugendliche (Antragsteller unter 24 Jahren): EUR 22,80
  • für den vorläufigen Personalausweis: EUR 10,00
  • Aufschlag (außerhalb der Dienstzeit, bei nichtzuständiger Behörde): EUR 13,00
  • Aufschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland: EUR 30,00
  • Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich für Bedürftige (im Ermessen der Personalausweisbehörde)

 

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt