Salzstadt Staßfurt - FAQ / Häufig gestellte Fragen
Die Stadt Staßfurt trägt ab 01.01.2026 offiziell den Namen Staßfurt und die zusätzliche Bezeichnung „Salzstadt“.
Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Vereine und alle Interessierten.
Allgemeiner Hinweis zur Einführung der Bezeichnung „Salzstadt“ für Staßfurt
Zum 01.01.2026 erhält Staßfurt offiziell die zusätzliche Bezeichnung „Salzstadt“. Für Privatpersonen, Unternehmen, Vereine und Institutionen ergibt sich daraus so gut wie kein Handlungsbedarf. Der einfache Merksatz lautet:
Überall, wo bisher „Stadt Staßfurt“ stand, steht künftig „Salzstadt Staßfurt“.
Alles andere bleibt unverändert.
Der Ortsname Staßfurt bleibt bestehen. Postadressen ändern sich nicht. Nur die Anschrift der Verwaltung wird angepasst.
Ab dem 01.01.2026 lautet die korrekte Anschrift:
Salzstadt Staßfurt
Hohenerxlebener Straße 12
39418 Staßfurt
Die Behördenbezeichnung der bisherigen „Stadt Staßfurt“ lautet ab 01.01.2026 „Salzstadt Staßfurt“.
Ein Beispiel:
Der bisherige „Stadtrat der Stadt Staßfurt“ heißt ab 01.01.2026 „Stadtrat der Salzstadt Staßfurt“.
Einrichtungen wie das Standesamt Staßfurt behalten hingegen ihre Bezeichnung unverändert bei, weil dort die Stadtbezeichnung nicht geführt wird.
Auch Ausweisdokumente müssen nicht geändert werden. Der Wohnort „Staßfurt“ bleibt unverändert. Lediglich in künftig neu ausgestellten Ausweisen erscheint als ausstellende Behörde „Salzstadt Staßfurt“ anstelle von „Stadt Staßfurt“.
