Stadt Staßfurt - BürgerService - Einwohner- und Meldewesen
Öffnungszeiten
Montag 09.00 - 12.00 Uhr
Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr
Steinstr. 38
39418Staßfurt
Kontakt
- Telefon:
- 03925 981 193
- Telefon:
- 03925 981 470
- Fax:
- 03925 981 474
- E-Mail:
- meldewesen@stassfurt.de
- EGVP:
- govello-1265871983051-000207723
Elektronischer Identitätsnachweis sperren
Leistungsbeschreibung
Wurde der elektronische Identitätsnachweis aktiviert, so können Sie die Sperrung bei Verlust oder Diebstahl des Personalausweises bei der zuständigen Stelle veranlassen.
Online-Verlusterklärung eines Passes oder Personalausweises ( Staßfurt )
Sie haben hier die Möglichkeit, den Verlust eines Personaldokumentes bei der Meldebehörde anzuzeigen. Nutzen Sie dafür den nachstehenden Link.
Verfahrensablauf
Die Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises muss persönlich oder telefonisch erfolgen. Bei der Sperrung sind die persönlichen Daten und das Sperrkennwort anzugeben.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und Stadt, in der der Wohnsitz ist oder bei der Behörde, die den Personalausweis ausgestellt hat.
Alternativ kann die Sperrung telefonisch über den Sperr-Notruf +49 116 116 (gebührenfrei aus dem dt. Festnetz und Mobilfunknetz; Erreichbarkeit Montag bis Sonntag von 0 – 24 Uhr) erfolgen. Die Höhe der Gebühren aus dem Ausland richtet sich nach den Preisen des jeweiligen ausländischen Anbieters/Netzbetreibers.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt