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Aktuelles

Hinweis des Ministeriums des Landes Sachsen-Anhalt und der Ausländerbehörde des SLK

Vermietung an Ukrainische Flüchtlinge - Wichtige Informationen für Wohnungsgeber

 

Aufgrund des Erlasses des Ministeriums für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt von 11/2022 ist es derzeit nicht mehr möglich, ukrainischen Staatsbürger  anzumelden bzw. Wohnraum zuzuweisen. Ausgenommen davon sind unmittelbare Familienangehörige 1. Grades. (Ehepartner, Eltern-Kinder)

Neu ankommende Personen, die nicht zum Personenkreis des 1. Grades gehören, sind unverzüglich zur PIK-Registrierung und Weiterleitung an die Ausländerbehörde ukraine@kreis-slk.de zu verweisen. Die Ausländerbehörden sind berechtigt, neu ankommende Flüchtlinge weiterzuleiten.

Die Integrationsbeauftragte der Stadt Staßfurt, Sylvia Götze ist bei Fragen unter 03925/981206 oder per Mail sylvia.goetze@stassfurt.de zu erreichen.

Dieser Hinweis ist dringend zu beachten.

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Letzte Änderung am 20.12.2022, 09:23 Uhr

© Janine Sparmann

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