Aktuelles

Wahl von Schöffen (ehrenamtliche Richter) für die Strafgerichtsbarkeit Amtsperiode 2024-2028

Die derzeit laufende Amtsperiode der Schöffen endet mit Ablauf des 31.12.2023. Die Stadt Staßfurt muss für die neue Amtsperiode ab 01.01.2024 bis 31.12.2028 eine Vorschlagsliste
für Schöffen für die Strafgerichtsbarkeit (Amtsgericht Aschersleben, Landgericht Magdeburg) erstellen.

Einwohner der Stadt Staßfurt mit den Ortsteilen Athensleben, Atzendorf, Brumby, Förderstedt, Glöthe, Hohenerxleben, Löbnitz (Bode), Löderburg, Lust, Neundorf (Anhalt), Neu Staßfurt, Rathmannsdorf, Rothenförde und Üllnitz, die sich für das Ehrenamt eines Schöffen interessieren, können sich mit beigefügten Vordruck bei der Stadt Staßfurt, SE 10, Hohenerxlebener Str.12, 39418 Staßfurt bewerben. Die Bewerbungsfrist endet am 13.03.2023.

Die vom Stadtrat der Stadt Staßfurt zu beschließende Vorschlagsliste muss doppelt so viele Bewerber enthalten, wie an Schöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der
Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen. Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in Staßfurt mit seinen
Ortsteilen wohnen und am 1.1.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden.

Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen.
Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und
Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und
Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, d. h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet
ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann sich aus
beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement rekrutieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des
anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich. Schöffen müssen ihre Rolle im
Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht
Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff durch das Urteil in das Leben anderer Menschen.

Wer Interesse an der Ausübung dieses verantwortungsvollen Ehrenamtes hat, kann sich bis zum 13.03.2023 bei der

Stadt Staßfurt
SE 10
Hohenerxlebener Str.12
39418 Staßfurt
Ansprechpartnerin Frau Herwig

persönlich oder telefonisch unter 03925/981-230 oder per E-Mail unter antje.herwig@stassfurt.de bewerben.

Die Bewerbungsunterlagen werden zugesandt, können persönlich abgeholt werden oder können von der Internetseite der Stadt Staßfurt www.stassfurt.de unter „Schöffenwahl 2023“ oder unter www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden.

 

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Formular Bewerbung-Schöffe-in-allgemeinen-Strafsachen.docx
85 KB
Letzte Änderung am 07.02.2023, 14:13 Uhr

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