Stadt Staßfurt - Aufgaben nach StVO
Öffnungszeiten
Montag: 09.00 - 12.00 Uhr
Dienstag: 09.00 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 09.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr
Freitag: 09.00 - 12.00 Uhr
Anschrift
Postanschrift Stadt Staßfurt - FD Sicherheit/Ordnung + Liegensch./Vermessg.
Steinstr. 19
39418Staßfurt
Steinstr. 19
39418Staßfurt
Kontakt
- Fax:
- 03925 981 464
- Telefon:
- 03925 981 275
- E-Mail:
- ordnung@stassfurt.de
- EGVP:
- govello-1265871983051-000207723
Genehmigung zur Verkehrsraumeinschränkung beantragen
Leistungsbeschreibung
Für jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes beansprucht, ist eine Genehmigung einzuholen.
Ihren schriftlichen Antrag stellen Sie an das zuständige Straßen- und Tiefbauamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.
Dort erfahren Sie auch, welche Unterlagen oder Nachweise Sie im Einzelnen vorzulegen haben.
Rechtsgrundlage
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
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