Stadt Staßfurt - Allgemeine Gefahrenabwehr
Öffnungszeiten
Montag: 09.00 - 12.00 Uhr
Dienstag: 09.00 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 09.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr
Freitag: 09.00 - 12.00 Uhr
Steinstr. 19
39418Staßfurt
Kontakt
- Telefon:
- 03925 981 421
- Telefon:
- 03925 981 461
- Fax:
- 03925 981 464
- E-Mail:
- ordnung@stassfurt.de
- EGVP:
- govello-1265871983051-000207723
Auskunft über den Winterdienst beantragen
Leistungsbeschreibung
Die Zuständigkeit für den Winterdienst auf Sachsen-Anhalts Straßen liegt bei den Ordnungsämtern der jeweiligen Gemeinden, Städte oder Landkreise. Somit hat der Straßenbaulastträger im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen der Fahrbahn auch weiterhin die Straßen sicher befahrbar sind.
Innerhalb von Ortsdurchfahrten gestaltet sich die Situation verschieden. Der Winterdienst des Straßenbaulastträgers bezieht sich im Zuge von Ortsdurchfahrten nur auf die Fahrbahn der Straße. Der Winterdienst auf Fuß- und Radwegen regelt sich dagegen nach den aktuellen Satzungen der Städte, Gemeinden oder Verwaltungsgemeinschaften. Nähere Informationen erhalten Sie dort.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt