Tierarzneimittel

Leistungsbeschreibung

Das Arzneimittelgesetz enthält die wichtigsten Bestimmungen insbesondere zur Herstellung, zur Zulassung, zur Abgabe oder auch zur Einfuhr von Arzneimitteln im Allgemeinen und somit auch für Tierarzneimittel. Die Überwachung des Verkehrs mit Tierarzneimitteln/Betäubungsmitteln sowie die Überwachung tierärztlicher Hausapotheken erfolgt durch das Landesverwaltungsamt.

Es stellt auch Hausapothekenbescheinigungen für Tierärzte aus.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt