Wiederholungsschild für Kraftfahrzeug beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie einen Kupplungsträger oder Heckträger an Ihrem Fahrzeug anbringen wollen, darf dieser das KFZ-Kennzeichen Ihres Fahrzeuges nicht verdecken.
An Träger, die auf der Anhängerkupplung eines Fahrzeuges angebracht werden ist deshalb ein Wiederholungsschild des KFZ-Kennzeichens des Trägerfahrzeuges anzubringen (ohne amtliche Plakettem). Dies gilt ebenfalls für Heckträger, sofern diese das KFZ-Kennzeichen verdecken.
An wen muss ich mich wenden?
Schilderhersteller Ihrer Wahl
Welche Unterlagen werden benötigt?
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) des Trägerfahrzeuges
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
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