Abwasser: Änderung von Anlagen - Anzeige
Leistungsbeschreibung
Für die Änderung einer Abwasseranlage benötigen Sie, zusätzlich zur Änderung der wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis oder Indirekteinleitergenehmigung, eine Anlagengenehmigung. Beide Zulassungen sollten gleichzeitig beantragt werden.
Eine zusätzliche Baugenehmigung ist nicht erforderlich.
An wen muss ich mich wenden?
Landesverwaltungsamt
ST-Validierung
Landesverwaltungsamt
Rechtsgrundlage
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
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