Stadt Staßfurt - Standesamt
Öffnungszeiten
Montag: 09.00 - 12.00 Uhr
Dienstag: 09.00 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 09.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr
Freitag: 09.00 - 12.00 Uhr
Hohenerxlebener Str. 12
39418Staßfurt
Kontakt
- Telefon:
- 03925 981 221
- Telefon:
- 03925 981 222
- Fax:
- 03925 981 244
- E-Mail:
- standesamt@stassfurt.de
- EGVP:
- govello-1265871983051-000207723
Bescheinigung der Eheschließung
Leistungsbeschreibung
Über Ihre Eheschließung erhalten Sie vom Standesbeamten bei der Anmeldung der standesamtlichen Trauung eine Bescheinigung. Sie benötigen diese beispielsweise für den Pfarrer, der die kirchliche Trauung vornimmt. Die Bescheinigung wird nur im Zusammenhang mit der Eheschließung erteilt. Sie muss nicht gesondert beantragt werden.
Einen Nachweis über die Eheschließung geben auch die Eheurkunden. Diese werden zum Beispiel zur Änderung von Ausweispapieren oder in Rentenangelegenheiten gebraucht. Die Eheurkunden können auch später noch von den Ehegatten, ihren Vorfahren und Abkömmlingen sowie sonstigen Personen, die ein rechtliches Interesse nachweisen können, bestellt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Standesamt der Eheschließung
Welche Gebühren fallen an?
Die Bescheinigung der Eheschließung ist gebührenfrei, wenn sie zum Nachweis der Namensführung in der Ehe zusammen mit der Eheurkunde erteilt wird. Für die Ausstellung von Eheurkunden werden Gebühren erhoben.
Rechtsgrundlage
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt