Stadt Staßfurt - BürgerService - Einwohner- und Meldewesen

Öffnungszeiten

Montag 09.00 - 12.00 Uhr
Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr

Anschrift
Postanschrift Stadt Staßfurt - Fachbereich I + II usw.
Steinstr. 38
39418Staßfurt

Kontakt

Telefon:
03925 981 193
Telefon:
03925 981 470
Fax:
03925 981 474
EGVP:
govello-1265871983051-000207723

Reisepass wegen Ablauf der Gültigkeit beantragen

Leistungsbeschreibung

Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht möglich. Ist der Reisepass abgelaufen, müssen Sie - soweit der Reisepass weiterhin benötigt wird - ein neuer Reisepass ausgestellt werden.

Verfahrensablauf

Sie müssen für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen die Richtigkeit der persönlichen Daten und Ihre deutsche Staatsangehörigkeit bestätigen und Ihre Fingerabdrücke abgeben.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Hauptwohnsitz ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • einen gültigen Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass),
  • ein aktuelles Foto im Passformat (45 x 35 mm), Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen (biometrisches Lichtbild),
  • Ihren bisherigen Reisepass,
  • Ihre Geburtsurkunde,
  • bei der Antragstellung für ein Kind :
    • Ausweis des anwesenden Sorgeberechtigten,
    • die Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises des nicht anwesenden Sorgeberechtigten,
    • den Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten.

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr

Festbetrag von 60,00 EUR
Reisepass mit 32 Seiten für Personen über 24 Jahre

Gebühr

Festbetrag von 37,50 EUR
Reisepass mit 32 Seiten für Personen unter 24 Jahren

Gebühr

Festbetrag von 82,00 EUR
Reisepass mit 48 Seiten für Personen über 24 Jahre

Gebühr

Festbetrag von 59,50 EUR
Reisepass mit 48 Seiten für Personen unter 24 Jahren

Welche Fristen muss ich beachten?

Geltungsdauer

10 Jahre
Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre

Geltungsdauer

6 Jahre
Antragsteller unter 24 Jahre

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