Vermietung an Ukrainische Flüchtlinge - Wichtige Informationen für Wohnungsgeber
Die Stadt Staßfurt weist alle Vermieter dringend darauf hin, dass vor Erstellung eines Mietvertrages an ukrainische Flüchtlinge die Stadt Staßfurt vorab zu informieren ist.
Vor Erstellung eines Mietvertrages ist zwingend die Handlungsempfehlung des Salzlandkreises sowie § 19 Wohnungsgeberbestätigung des Bundesmeldegesetzes zu beachten.
Wichtig: Eine Anmeldung im Bürgerservices der Stadt Staßfurt ist nur mit Vorlage einer Wohnungsgeberbestätigung möglich.
Ansprechpartner ist die Integrationsbeauftragte der Stadt Staßfurt, Sylvia Götze. Zu erreichen unter 03925/981206 oder per Mail sylvia.goetze@stassfurt de.
Ziel ist für alle Beteiligten, eine bessere Koordination für die ankommenden Menschen seitens der Stadt sowie Mitteilung über wichtige wohnungsrechtliche Informationen an die Vermieter vor Abschluss der Mietverträge.
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Wohnungsgeberbestätigung |
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