Landeseigene Grundstücke und Immobilien erwerben
Leistungsbeschreibung
Sie können als Bürgerin und Bürger sowie Unternehmen, landeseigene und kommunale Grundstücke, Gebäude sowie Gegenstände erwerben, die das Land Sachsen-Anhalt oder die Kommunen nicht mehr benötigt.
Weiterhin können Sie Aneignungsrechte an herrenlosen Grundstücken ersteigern.
Verfahrensablauf
- Ermittlung des Wertes des Objektes wie Immobilie, Grundstücke oder Gegenstände, Bekanntgabe der Veräußerungsabsicht durch die öffentliche Hand
 - 
  Eingang eines oder mehrerer Kaufangebote
  
Bei Versteigerung: 
- Prüfung, ob Kaufangebote Mindestgebot erreicht oder überschritten haben
 - Ermittlung der Höchstbietenden
 - Falls Mindestgebot nicht erreicht wird oder kein Kaufangebot eingeht: Wiederholung zu späterem Zeitpunkt
 - Unterschreitet Höchstgebot das Mindestgebot, dann muss die Veräußerung durch das Ministerium der Finanzen zugestimmt werden
 - Falls kein Angebot bei wiederholter Ausschreibung, Übergabe an Auktionshaus mit überregionalen oder objektvergleichbaren Referenzen
 
Voraussetzungen
- Bei Versteigerung: Mindestgebot muss erreicht oder überschritten werden
 
Objekt muss herrenlos sein:
- Eigentümer hat auf sein Eigentum verzichtet
 - Fiskalerbschaft liegt vor, wenn das Land als Erbe eingesetzt wird oder vorhandene Erben das Erbe ausschlagen
 
Marktgängige Objekte:
- Vorliegen eines Gutachtens durch öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen
 - Bewertung ist nicht älter als 2 Jahre
 
Welche Unterlagen werden benötigt?
Keine.
Was sollte ich noch wissen?
Wenden Sie sich an
- den Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt (BLSA)
 - oder an die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
 
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt


