Sanierungsgebiet "Alt-Staßfurt"

Mit der Bezeichnung "Alt-Staßfurt" ist laut Stadtplan eigentlich das Gebiet nördlich der Bode um den Königsplatz gemeint. Das heutige Sanierungsgebiet umfasst jedoch die Altstadtgebiete nördlich und südlich der Bode. Begonnen wurde 1991 mit der Stadtsanierung im Gebiet um den Königsplatz nach der Aufnahme in das Förderprogramm des Bundes und des Landes. Neben der grundhaften Erneuerung der meisten Straßen, Wege und Plätze sind mehrere Spiel-, Sport- und Grünflächen entstanden. Der Schulkomplex am Königsplatz wurde umfassend saniert und etwa 70% der Wohnhäuser sind inzwischen in Ordnung gebracht worden. Das ehemals heruntergekommene "Nachtjackenviertel" hat sich somit in den letzten Jahren zu einem gefragten Wohngebiet entwickelt.

Die Staßfurter Altstadt südlich der Bode konnte erst 1999 in das Sanierungsgebiet einbezogen werden. Der vor 150 Jahren unterhalb des Stadtgebietes begonnene Salzbergbau hat zu erheblichen Schäden im Stadtgebiet geführt. Auslaugungserscheinungen in den abgesoffenen Kaligruben unter dem Stadtgebiet führen zu weiträumigen Senkungen, in deren Folge zentrale, stadtgeschichtlich wertvolle Teile der Innenstadt abgerissen werden mussten. Das Bergschadensgebiet hat eine Ausdehnung von rd. 200 ha. Die maximalen Senkungen liegen bei etwa 7 m. Einer der Hauptsenkungstrichter befindet sich in dem Bereich Großer Markt/ Wendelitz. Bedingt durch die Senkungen ist die Erdoberfläche in Teilbereichen der Innenstadt bereits in den natürlichen Grundwasserhorizont eingetaucht.

Deshalb waren für diesen Bereich zunächst umfangreiche Untersuchungen zu den städtebaulichen Entwicklungsmöglichkeiten erforderlich. Das Hauptziel der Sanierung bestand nunmehr darin, die noch bestehenden Baugebiete zu erhalten und aufzuwerten. Die baulich nicht mehr nutzbaren Flächen im Senkungsgebiet werden als Freianlagen mit unterschiedlichen Nutzungsinhalten entwickelt. Somit wird sich der Bergschadensbereich als öffentlicher Freiraum in der Altstadt markieren, der vom Bodeufer im Norden über den Kaligarten, die historischen Stadtplätze Markt und Wendelitz sowie den Benneckschen Hof bis hin zum Luisenplatz im Süden erstreckt.

Bedingt durch die Senkungen ist in der Altstadt ein besonderes Verfahren zur Regenwasserableitung und gezielten Grundwasserabsenkung erforderlich. Das neue Pumpwerk Zillestraße als "Herzstück" der dezentralen Wasserhaltung ist seit Mitte 2005 in Betrieb.

Die Steinstraße bildet das traditionelle Rückgrat der Altstadt. Sie ist in den letzten Jahren komplett erneuert und verkehrsberuhigt umgestaltet worden. Damit konnten wichtige Voraussetzungen für ihre Stabilisierung als Teil des Stadtzentrums geschaffen werden. Fertig gestellt ist der Bennecksche Hof als neuer Markt- und Veranstaltungsplatz, auf dem seit Anfang 2005 unter anderem der Wochenmarkt stattfindet. Die Verlagerung des Wochenmarktes war notwendig geworden, da der alte Standtort "Großer Markt" im Vernässungsbereich liegt, wo 2005 im Rahmen der Internationalen Bauausstellung IBA 2010 der Stadtsee angelegt wurde. Außerdem ist auf dem Benneckschen Hof ein öffentlicher Parkplatz geschaffen worden, der für den Geschäftsbereich Steinstraße gut angenommen wird. Die sorgfältig sanierte Stadtmauer mit ihren Türmen bildet einen stimmungsvollen Rahmen für dieses Ensemble.

Eine großzügige harmonische Freiraumgestaltung der Uferbereiche des Stadtsees sowie der angrenzenden Bereiche des Markt/ Wendelitz und des Kaligartens vervollständigen das gelungene Erscheinungsbild der Stadt Staßfurt und wurden mit dem Deutschen Städtebaupreis 2012 und dem Architekturpreis 2013 ausgezeichnet.
Auch eine bessere Verbindung der Altstadtbereiche mit Leopoldshall konnte durch die Fußgängerbrücke über die Bahnanlagen und einer Aufwertung des Bodeufers erreicht werden.

Im Sanierungsgebiet bestehen besondere Genehmigungspflichten für Rechtsgeschäfte und Baumaßnahmen. Einzelheiten dazu sind dem Informationsblatt (siehe Datei unter diesem Text) zu entnehmen.

Nach Abschluss der Sanierung ist die Stadt Staßfurt verpflichtet gem. § 154 BauGB Ausgleichsbeträge verpflichtet zu erheben.

Für kostenlose Beratungen stehen Frau Lehnert vom Sanierungsbüro der Stadt (03925/981-288) und Herr Müller vom Sanierungsträger SALEG (0391/8503-420) zur Verfügung. Termine zu Sanierungsangelegenheiten können vorzugsweise für donnerstags vereinbart werden.

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Informationsblatt zu den Genehmigungspflichten für Rechtsgeschäfte und Baumaßnahmen
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Letzte Änderung am 13.05.2019, 07:38 Uhr

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