10. Standes-Amt, Personal-Ausweis und andere Unterlagen
Das Standes-Amt
Das Standes-Amt ist zum Beispiel für diese Dinge zuständig:
- Anmeldung von neugeborenen Kindern
- Aufnahme von Sterbe-Fällen
- Ehe-Schließungen
Das ist ein anderes Wort für Heirat. Namens-Änderungen
- Austritte aus der Kirche
- Vaterschafts-Anerkennungen
Das bedeutet: Ein Mann erklärt, dass er vor dem Gesetz als Vater für ein Kind gelten will. - und vieles mehr
Personal-Ausweis
Jeder Bürger in Deutschland braucht einen Personal-Ausweis.
Sie bekommen den Personal-Ausweis beim Bürger-Service.
Dafür müssen Sie einen Antrag stellen.
Das müssen Sie für den Antrag mitbringen:
Ihre Geburts-Urkunde oder Heirats-Urkunde
ein aktuelles Foto
Für das Foto gelten bestimmte Regeln.
Für diese Regeln verwendet man das Fach-Wort: biometrisch.
Sie können das Foto beim Fotografen machen lassen.
Bei Kindern unter 16 Jahren müssen beide Eltern dem Antrag zustimmen.
Und zwar wenn beide Eltern-Teile das Sorge-Recht haben.
Sorge-Recht bedeutet: Das Recht, ein Kind zu erziehen.
Waren die Eltern bei der Geburt vom Kind nicht verheiratet?
Dann müssen sie auch eine Bescheinigung über das Sorgerecht mitbringen.
Die bekommen sie bei einem bestimmten Amt. Sein Name ist: Geburts-Jugend-Amt.
Das Kind muss im Standes-Amt dabei sein.
Es dauert 2 Wochen, bis der Personal-Ausweis fertig ist.
Reise-Pässe
Für Reisen ins Ausland braucht man manchmal einen Reise-Pass.
Sie bekommen den Reise-Pass beim Bürger-Service.
Sie müssen Ihre Geburts-Urkunde oder Heirats-Urkunde mitbringen.
Es dauert 3 Wochen, bis der Reise-Pass fertig ist.
Man kann auch einen extra schnellen Reise-Pass beantragen.
Der Name ist: Express-Pass.
Den bekommt man nach 72 Stunden.
Auch Kinder brauchen einen Reise-Pass.
Das müssen Sie mitbringen:
Geburts-Urkunde vom Kind
ein biometrisches Foto vom Kind
Bei Kindern unter 18 Jahren müssen beide Eltern dem Antrag zustimmen.
Und zwar: wenn beide Eltern-Teile das Sorge-Recht haben.
Sind die Eltern geschieden, müssen sie den Sorgerechts-Beschluss mitbringen.
Das ist ein Dokument vom Gericht.
Darin steht, wer nach einer Scheidung für die Kinder zuständig ist.
Das ist der Vater oder die Mutter oder es sind beide.
Waren die Eltern bei der Geburt vom Kind nicht verheiratet?
Dann müssen sie auch eine Bescheinigung über das Sorgerecht mitbringen.
Die bekommen sie bei einem bestimmten Amt. Sein Name ist: Geburts-Jugend-Amt.
Das Kind muss im Standes-Amt dabei sein.
Andere Unterlagen
Sie bekommen auch folgende Unterlagen beim Bürger-Service:
- Führungs-Zeugnis
Das Führungs-Zeugnis ist ein Dokument.
Darin steht, ob eine Person Vorstrafen hat.
Das bedeutet: ob sie schon mal gegen das Gesetz verstoßen hat. - Auszug aus dem Gewerbe-Zentral-Register
Das Gewerbe-Zentral-Register ist eine große Liste.
Auf der Liste stehen Firmen, die schon mal gegen das Gesetz verstoßen haben. - Untersuchungs-Berechtigungs-Schein
Dieses Dokument brauchen Jugendliche unter 18 Jahren.
Und zwar, wenn sie für Geld arbeiten möchten.
Dann müssen sie nämlich vorher beim Arzt eine Untersuchung machen lassen.
Für die Untersuchung beim Arzt brauchen sie den Untersuchungs-Berechtigungs-Schein.
Umzug
Bei einem Umzug können Sie beim Bürger-Service diese Dinge erledigen:
- Anmeldung
- Abmeldung ins Ausland
- Ummeldung bei einem Umzug
Das müssen Sie mitbringen:
- Geburts-Urkunde
- Ehe-Urkunde
- eventuell Scheidungs-Urteil
Das ist ein Dokument vom Gericht.
In dem Dokument steht, dass eine Ehe geschieden wurde.
Und welche Folgen die Scheidung hat.
Zum Beispiel: Bei wem die Kinder wohnen. - Wohnungsgeber-Bestätigung
Das ist ein Brief vom Vermieter.
In dem Brief steht:
der Name vom Vermieter
der Name vom Mieter
der Tag vom Umzug
die Adresse von der Wohnung
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Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013-2017