Aktuelle Verfügungen und Verordnungen
Neunte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt - 15. Dezember 2020
Pressemitteilung von Staatskanzlei und Ministerium für Kultur, Magdeburg – 454/2020
27.10.2020
Corona: Lockerungen werden verschoben
Die Zahl der Neuinfizierten mit dem SARS-CoV-2-Virus steigt auch in Sachsen-Anhalt stark. Vor diesem Hintergrund hat die Landesregierung die in der 8. Eindämmungsverordnung vorgesehenen Lockerungen zum 1. November auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Klubs, Musikklubs, Diskotheken u. ä. bleiben geschlossen. Auch die vorgesehene Erhöhung der Obergrenzen für Veranstaltungen entfällt. Nunmehr können auch Verwarn- und Bußgelder bei Verstößen gegen die Pflicht zum Maskentragen verhängt werden, deren Höhe von der Lage vor Ort (Schwellenwert) abhängt.
Steigt in einzelnen Landkreisen oder kreisfreien Städten das Infektionsgeschehen über festgelegte Schwellenwerte, ist vor Ort über Allgemeinverfügungen zu reagieren, betonte Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne. „Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder beraten regelmäßig das gemeinsame Vorgehen bei der Eindämmung der COVID-19-Pandemie. Dabei werden u. a. Eindämmungsmaßnahmen abgestimmt, die bei Überschreitung bestimmter Schwellenwerte von 35 bzw. 50 Neuinfizierten je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen zu ergreifen sind. Diese werden in Sachsen-Anhalt über das bewährte Ampelsystem des Landes umgesetzt. Dadurch erfährt die Verordnung eine Ergänzung dort, wo regional begrenzt ein erhöhtes Infektionsgeschehen vorliegt, das zwar vor Ort verstärkte, aber keine landesweit einheitlichen Eindämmungsmaßnahmen erfordert. Auf diese Weise wird ein vergleichbares Handeln bei ähnlich gelagerten regionalen Infektionslagen sichergestellt“, heißt es in der Eindämmungsverordnung.
Angesichts der dynamischen Entwicklung appelliert Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne an die Verantwortung der Bürgerinnen und Bürger: „Wir alle sind gefordert, um das wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben so gut wie möglich am Laufen zu halten. Schützen Sie sich und andere. Halten Sie Abstand! Wo dies nicht möglich ist, tragen Sie eine Mund-Nasen-Bedeckung.“
Gerade private Feiern führen aktuell vermehrt zu Fällen und Infektionsketten. Alle Bürgerinnen und Bürger sind deshalb aufgerufen, Kontakte weiter zu reduzieren. Grimm-Benne: „Nur gemeinsam schaffen wir es, den zweiten Lockdown zu verhindern. Wir alle sollten überlegen, ob Feiern, Treffen und Reisen nicht lieber verschoben werden. Gerade Personen im höheren Alter und mit Vorerkrankungen müssen wir schützen.“
Zweite Änderung zur achten Verordnung (02.11.20)
Achte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt - 15. September 2020
Siebte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt - 30. Juni 2020
(die siebte Verordnung tritt am 02. Juli 2020 in Kraft)
Fünfte Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung
(die sechste Verordnung tritt am 28. Mai 2020 in Kraft)
Verordnung zur Änderung der Fünften SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung (Öffnung Solarium, Tourismus, Gaststätten) vom 12.05.20
Verordnung zur Änderung der fünften Verordnung vom 12.05.2020
Allgemeinverfügung zur Öffnung von öffentlichen Spielplätzen und Spielplätzen in Tierparks und zoologischen Gärten im Salzlandkreis
Fünfte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt - 02. Mai 2020
Begründung zur fünften Verordnung
Zweite Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung.
Verordnung zur Änderung der vierten Verordnung - 21. April 2020
Verordnung zur Änderung der vierten Verordnung vom 21.04.2020
Verordnung zur Änderung der vierten Verordnung vom 21.04.2020 - Lesefassung
Verordnung zur Änderung der vierten Verordnung vom 21.04.2020 - Begründung
Vierte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt
Die vollständige Verordnung und die zugehörige Begründung können hier eingesehen werden:
Vierte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt
Begründung zur vierten Verordnung
Dritte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt
Die vollständige Verordnung und die zugehörige Begründung können hier eingesehen werden:
Dritte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt
Begründung zur dritten Verordnung
Zweite Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt - 24. März 2020
Die vollständige Verordnung und die zugehörige Begründung können hier eingesehen werden:
Zweite Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt
Begründung zur zweiten Verordnung
Bekanntmachung des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt vom 22. März 2020.