Aktuelles | Presse

Altkleider entsorgen

Was Bürger aktuell wissen sollten

Die Entsorgung von Altkleidern unterliegt seit Kurzem neuen gesetzlichen Regelungen. Eine EU-Verordnung schreibt vor, dass Textilien nicht mehr über die Restmülltonne (graue Tonne) entsorgt werden dürfen. Ziel ist es, textile Abfälle künftig stärker dem Recycling oder der Wiederverwendung zuzuführen.

In der Folge kam es auch in Staßfurt zu überfüllten Altkleidercontainern. Die Lage wird zusätzlich dadurch erschwert, dass der Markt für gebrauchte Kleidung derzeit stark unter Druck steht. Ursache sind unter anderem Billigimporte, ein Rückgang der Nachfrage nach Alttextilien für die Weiterverarbeitung sowie wirtschaftliche Probleme einzelner Entsorgungsfirmen. Der in Sachsen-Anhalt tätige Verwerter SOEX hat kürzlich Insolvenz angemeldet.

Aktuell stehen im Stadtgebiet 57 Containerstandorte zur Verfügung, betrieben von insgesamt neun Anbietern. Davon sind 31 Standorte genehmigungspflichtig und gebührenpflichtig, 26 sind genehmigungsfrei. In Einzelfällen sind Gebührenrückstände aufgetreten. In diesen Fällen wurde durch den Fachbereich Sicherheit und Ordnung die sofortige Beräumung angeordnet.

Zuständigkeit beim Salzlandkreis

Die Zuständigkeit für die Entsorgung von Alttextilien liegt beim Salzlandkreis. Der Kreiswirtschaftsbetrieb hält auf allen Wertstoffhöfen entsprechende Container bereit. Diese können von Bürgerinnen und Bürgern zu den regulären Öffnungszeiten genutzt werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Altkleider im Rahmen der Sperrmüllabfuhr mitentsorgen zu lassen.

Hinweise zur Nutzung der Container

Ob im Stadtgebiet auch künftig öffentliche Altkleidercontainer zur Verfügung stehen werden, hängt unter anderem vom Umgang mit den bestehenden Standorten ab. Eine falsche Nutzung – etwa durch das Einwerfen von Hausmüll oder verschmutzter Kleidung – kann dazu führen, dass Entsorgungsunternehmen Standorte aufgeben.

Einige Container werden von Hilfsorganisationen betrieben, die durch das Sammeln tragbarer Kleidung ihre gemeinnützige Arbeit unterstützen. Daher wird besonders darauf hingewiesen:

nur saubere, tragbare Kleidung und paarweise gebündelte Schuhe einwerfen
keine stark verschmutzten, beschädigten oder nassen Textilien
keine Textilreste, Matratzen oder anderen Hausmüll einwerfen
DRK-Kleiderkammer derzeit mit Aufnahmestopp

Die Kleiderkammer des Deutschen Roten Kreuzes nimmt aktuell keine weiteren Spenden an, da auch dort ein Überangebot besteht und die Lagerkapazitäten ausgeschöpft sind.

Weitere Informationen

Das Bundesumweltministerium stellt eine umfangreiche FAQ zur getrennten Sammlung von Textilabfällen zur Verfügung. Diese ist hier abrufbar:
FAQ des Bundesumweltministeriums zur Textilsammlung