Aufnahme an einer Gesamtschule anmelden
Leistungsbeschreibung
In der Gesamtschule werden Schülerinnen und Schüler des 5. bis 12. bzw. 13. Schuljahrganges unterrichtet. Die Schuljahrgänge 10 bis 12 oder 11 bis 13 werden als gymnasiale Oberstufe geführt. Die Gesamtschule vermittelt eine allgemeine und berufsorientierte Bildung und ermöglicht den Schülerinnen und Schülern entsprechend ihren Leistungen und Neigungen eine Schwerpunktbildung, die sie befähigt, ihren Bildungsweg an einer Hochschule, in berufs- oder studienqualifizierenden Bildungsgängen fortzusetzen.
Sie wird in integrativer oder kooperativer Form geführt.
Die Gesamtschule in kooperativer Form führt die Sekundarschule und das Gymnasium pädagogisch und organisatorisch zusammen. Vom Schuljahrgang 5 an wird der Unterricht in schulformspezifischen Klassen und in schulformübergreifenden Lerngruppen erteilt, wobei der schulformspezifische Unterricht überwiegt.
Die Gesamtschule in integrativer Form ermöglicht in einem differenzierten Unterrichtssystem Bildungsgänge, die ohne Zuordnung zu unterschiedlichen Schulformen zu allen Abschlüssen (Hauptschulabschluss bis Abitur) führen. Die Schuljahrgänge 7 bis 10 werden im Klassenverband und in einer mit den Jahrgangsstufen zunehmenden Anzahl von Fächern in Kursen unterrichtet, die nach Leistung und Neigung der Schülerinnen und Schüler gebildet werden. Ab dem 9. Schuljahrgang kann ein Gymnasialzweig eingerichtet werden.
Verfahrensablauf
- Sie erhalten eine Information über die Möglichkeiten des Besuchs an der weiterführenden Schule (Gesamtschule) und zum Anmeldeverfahren (zum Beispiel Elternabend, schriftliche Information durch die Schule)
- Sie werden individuell zur weiteren Schullaufbahn Ihres Kindes beraten.
- Mit der Ausgabe der Halbjahreszeugnisse erhalten Sie die Schullaufbahnempfehlung und das Formular zur Schullaufbahnerklärung.
- Sie wählen die entsprechende Schulform (Gesamtschule) aus.
- Sie erhalten eine schriftliche Mitteilung der aufnehmenden Schule, ob eine Aufnahme an der Gesamtschule erfolgt.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die Grundschule, die Ihr Kind derzeit besucht.
Voraussetzungen
- Erfolgreicher Besuch der Grundschule
- Für den Fall, dass die Zahl der Anmeldungen, die der möglichen Neuaufnahmen übersteigt, muss der Schulträger ein diskriminierungsfreies Auswahlverfahren durch Satzung festlegen. Losverfahren sind explizit möglich.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Halbjahreszeugnis
- Formular zur Schullaufbahnerklärung
Welche Gebühren fallen an?
keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Schullaufbahnerklärung ist fristgerecht an der derzeit besuchten Grundschule abzugeben. Der Termin wird mit der Ausgabe des Halbjahreszeugnisses/Schullaufbahnerklärung bekanntgegeben.
Bearbeitungsdauer
circa 2-3 Monate
Rechtsgrundlage
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt