Stadt Staßfurt - BürgerService - Einwohner- und Meldewesen
Öffnungszeiten
Montag 09.00 - 12.00 Uhr
Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr
Anschrift
Postanschrift Stadt Staßfurt - Fachbereich I + II usw.
Steinstr. 38
39418Staßfurt
Steinstr. 38
39418Staßfurt
Kontakt
- Telefon:
- 03925 981 193
- Telefon:
- 03925 981 470
- Fax:
- 03925 981 474
- E-Mail:
- meldewesen@stassfurt.de
- EGVP:
- govello-1265871983051-000207723
Personalausweis beantragen neu wegen Namensänderung bei Scheidung
Leistungsbeschreibung
Wenn sich Ihr Name nach einer Scheidung geändert hat, ist der Personalausweis (wegen falscher Namensangabe) ungültig und Sie müssen einen neuen beantragen.
Ausnahme: Es liegt ein gültiger Reisepass mit dem neuen Namen vor.
Voraussetzungen
Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Scheidungsurteil
- gültiger Reisepass oder Geburtsurkunde
- ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel)
Welche Gebühren fallen an?
- für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren: EUR 28,80
- für Antragsteller unter 24 Jahren: EUR 22,80
- für den 1. Personalausweis für Kinder und Jugendliche (Antragsteller unter 24 Jahren): EUR 22,80
- für den vorläufigen Personalausweis: EUR 10,00
- Aufschlag (außerhalb der Dienstzeit, bei nichtzuständiger Behörde): EUR 13,00
- Aufschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland: EUR 30,00
- Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich für Bedürftige (im Ermessen der Personalausweisbehörde
Rechtsgrundlage
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
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