Gleichstellung

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat
fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und

wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. Niemand darf wegen seines Geschlechtes,
seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat, und Herkunft, seines Glaubens,

seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.
Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Aus dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland Artikel 3 Absatz (1), (2), (3)

Gleichstellungsarbeit in der Stadt Staßfurt

Name der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Staßfurt
Christine Fischmann

Büro der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Staßfurt
Rathaus
Hohenerxlebener Straße 12
39418 Staßfurt
Telefon: 03925/ 981 207
E- Mail: christine.fischmann@stassfurt.de

Sprechzeiten
jeden Dienstag von 10.00- 12.00 Uhr sowie von 16.00- 18.00 Uhr
Terminvereinbarung auch gern nach telefonischer Absprache

Rechtsgrundlagen der Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten
Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland Artikel 3 Absatz 1, 2, 3
EG Vertrag Artikel 2, 3, 13, 137, 141
EU- Richtlinien
Bundesgleichstellungsgesetz § 1, 2
Landkreisverordnung § 64
Gemeindeverordnung § 74
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Frauenfördergesetz des Landes Sachsen-Anhalt
Hauptsatzung der Stadt Staßfurt

Aufgaben und Rechte der Gleichstellungsbeauftragten
Verwaltung

  • Engagement bei der Verpflichtung aus europäischem als auch aus nationalem Recht, Gender Mainstreaming (Gleichstellung von Mann und Frau) umzusetzen
  • Mitwirkung beim Umsetzen von Gender Budgeting (geschlechtergerechte Haushaltsführung)
  • Umsetzung des Frauenfördergesetzes (FrFG) des Landes Sachsen- Anhalt für die Stadtverwaltung Staßfurt und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
    Aufgaben und Rechte der Gleichstellungsbeauftragten ( FrFG Abschnitt 4 §15)
    1) Einbringen frauenrelevanter Anliegen und Forderungen in die Verwaltung
    2) Erarbeitung von Empfehlungen und Initiativen zur Verbesserung der Situation von Frauen
    3) Initiierung von Frauenfördermaßnahmen, Zusammenarbeit mit anderen Organisationen, Beratungsarbeit und Öffentlichkeitsarbeit
    4) Direktes Zugangs- und Vortragsrecht bei der Behördenleitung
    5) Beteiligung bei Vorlagen in der Planungsphase und Mitzeichnungsrecht
    6) Sie sind bei Stellenausschreibungen zu beteiligen
    7) Sie können Bewerbungsunterlagen einsehen
    8) Sie können an Vorstellungsgesprächen teilnehmen
    9) Sie sind über anstehende Beförderungen sowie zu übertragende höherwertige Tätigkeiten zu unterrichten
    10) Sie sind über Maßnahmen zur Qualifikation von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (zum Beispiel Bildungsmaßnahmen) zu informieren
    11) Sie arbeiten mit den ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten zusammen. Sie können diesen auf deren Anforderung bei der Beratung und Unterstützung weiblicher Beschäftigter zu deren beruflicher Förderung zur Vermeidung und Beseitigung von Benachteiligungen behilflich sein
    12) Sie nehmen Beschwerden über sexuelle Belästigungen entgegen, beraten die Betroffenen und leiten mit deren Einverständnis Mitteilungen über sexuelle Belästigung der Behördenleitung zu
  • Mitwirkung bei der Erstellung, Fortschreibung und Umsetzung des Frauenförderplanes ( FrFG Abschnitt 6 §20)
  • Führung der Beschwerdestelle nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz

Frauen- und Mädchenzentren
Die städtischen Begegnungsstätten für Frauen und Mädchen im Frauentreff Laura sowie im Bürgerhaus Löderburg werden von der Stadt Staßfurt geleitet und unterstützt. Staßfurter sowie Löderburger Frauen- und Mädchengruppen treffen sich hier regelmäßig.

    Information und Beratung zu
  • Kontaktmöglichkeiten bei Hilfe in schwierigen Lebenslagen
  • Gesundheit
  • Schutz vor Gewalt
  • Rechtsfragen...
    Veranstaltungen zur
  • kulturellen, gesundheitlichen und politischen Bildung...
  • Buchlesungen, Ausstellungen...
  • Sportkurse ...
    Gesprächsrunden mit
  • Krankenkassen
  • Ämtern
  • Kommunalpolitikerinnen und Politikern
  • Beratungsstellen...
    Kreative Tätigkeiten für Frauen u. Mädchen
  • Handarbeiten
  • Bastelstunden
  • Anfertigen von Dekorationen...
    Frauen und Mädchen treffen sich in Interessengruppen, z.B.
  • ehemalige Kolleginnen
  • alle Frauen und Mädchen, die einfach nur mal klönen wollen...

Monatlich wird von der Gleichstellungsbeauftragten der Veranstaltungskalender mit Angeboten der Frauenzentren herausgegeben.

Zusammenarbeit mit örtlichen Institutionen

  • Zusammenarbeit mit Frauengruppen, Selbsthilfegruppen, Vereinen, Behörden, Unternehmen, Bildungsträgern
  • Aktive Mitwirkung im Staßfurter Arbeitskreis "Hilfe bei Gewalt"
  • Unterstützung der jährlich stattfindenden Ehrung "Salzlandfrau"

Überregionale Zusammenarbeit

  • Landes-/ Bundesarbeitsgemeinschaft
  • Ministerium für Soziales
  • Landesverwaltungsamt
  • Regionaltreffen der Gleichstellungsbeauftragten des Salzlandkreises
  • Netzwerke

Durchführung sowie Unterstützung regionaler Aktionen z. Bsp.

  • Informationsbörsen
  • Salzlandfest
  • Tag der Regionen

Unterstützung bundes- als auch europaweiter Projekte sowie Aktionen z. Bsp.

  • Zukunftstag für Mädchen und Jungen
  • Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen


Videoclip zur Kampagne gegen Frauenarmut auf youtube

"Abgehängt"
Moritz Pöhlig, Lotta Güldenring, Miriam Kloos und Xenia Mochmann
DarstellerInnen: Inga Bruderek (Schauspielerin), Gabriel Marrer (Schauspieler)

noch mehr Videos auf der Seite der Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Gleichstellungs- und Frauenbeauftragter

Symbol Beschreibung Größe
Flyer - Gleichstellung
pdf-Datei zum Download
6.5 MB
Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene
pdf-Datei zum Download
0.4 MB
Strategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2010 - 2015
pdf-Datei zum Download
99 KB
Letzte Änderung am 02.10.2019, 12:47 Uhr

Zurück